Abschlüsse

Mit dem Schuljahr 2022/2023 verändern sich für alle Schulen in NRW die Bezeichnungen der Schulabschlüsse.

Daher gilt, dass an der Astrid-Lindgren-Schule folgende Abschlüsse vergeben werden:

  • Förderschulabschluss
  • Erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach der Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss 10A)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Zum Erlangen der Schulabschlüsse gelten die in der APO SI festgeschriebenen Versetzungsbestimmungen und Möglichkeiten Minderleistungen in einzelnen Fächern auszugleichen. Der Erste Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach der Klasse 9) gilt bereits dann als erteilt, wenn die Kriterien für eine erfolgreiche Versetzung in die Klasse 10 nach den Bedingungen der Hauptschulrichtlinien als erfüllt zu betrachten sind.

Der Erste Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss nach der Klasse 9) kann ebenfalls von Schülern im Bildungsgang Lernen erreicht werden. Dazu reicht es aus, die geforderten Leistungen am Ende des 10 Schulbesuchsjahres oder nach stattgegebener Schulzeitverlängerung am Ende des 11 Schulbesuchsjahres  zu erbringen.

Das Erlangen des Förderschulabschlusses macht das Beherrschen des schulinternen Anforderungsprofils in den einzelnen Fächern in ausreichendem und grundlegendem Maße notwendig.

Die genauen Anforderungsprofile der entsprechenden Abschlüsse in den einzelnen Hauptfächern sind den entsprechenden Kapiteln des Schulportfolios zu entnehmen.