Die Anforderungen beim Radfahren im Rahmen dieser ersten Verkehrsausbildung sind sehr hoch. Ob ein Kind tatsächlich Rad fahren kann, zeigt sich erst in Situationen, in denen es schnell und richtig reagieren muss. Die Schülerinnen und Schüler sind bei den fahrpraktischen Übungen und der Prüfung Mitglieder im öffentlichen Straßenverkehr. Sie werden im Rahmen des Verkehrsunterrichts mit den theoretischen Grundlagen und Kenntnissen bezüglich des korrekten Verhaltens als Radfahrer ab dem dritten Schuljahr vertraut gemacht. Aufgrund der allgemeinen Entwicklungsverzögerungen bei dem Großteil der Schülerinnen und Schüler findet die Radfahrprüfung an der Astrid-Lindgren-Schule jährlich erst am Ende des fünften Schuljahres statt (An Grundschulen wird die Fahrradprüfung zum Ende des vierten Schuljahres durchgeführt). Der Lehrer als Verantwortlicher der Radfahrausbildung entscheidet aber individuell, wer motorisch in der Lage ist und die notwendigen theoretischen Kenntnissen besitzt, an der Radfahrprüfung im Realverkehr teilzunehmen.

Die Eltern werden vor Beginn der intensiven Radfahrausbildung im fünften Schuljahr über Ziel, Organisation und Inhalte informiert (Elternbrief / Elternabend).

Im Rahmen der Prüfung wird ein Test zum theoretischen Teil von dem jeweiligen Klassenlehrer durchgeführt und ausgewertet. Zusätzlich zum theoretischen Unterricht finden fahrpraktische Übungen auf dem Schulhof statt.

Die am Ende dieser Ausbildung stattfindende praktische Fahrradprüfung findet in der Regel an 4 Tagen in einem nahe gelegenen Wohngebiet statt und sieht folgende Organisation vor:

  1. Tag: Sichtung der Prüfungsstrecke mit Polizei und allen Streckenposten
  2. Tag: Fahrpraktische Übung mit Polizei und allen Streckenposten
  3. Tag: Fahrpraktische Übung mit Polizei und allen Streckenposten
  4. Tag: Fahrpraktische Prüfung mit Polizei und allen Streckenposten

Für die fahrpraktischen Übungen und die Prüfung werden freiwillige Eltern als Streckenposten eingesetzt.

Es ist sinnvoll, wenn die Kinder die fahrpraktischen Übungen sowie die Prüfung mit ihrem eigenen Fahrrad absolvieren. Dieses Fahrzeug ist ihnen vertraut und entlastet sie entsprechend. Die Fahrräder können in der Schule für den entsprechenden Zeitraum deponiert werden. Falls dies organisatorisch nicht möglich ist, stehen für die Kinder Leihfahrräder, Helme und Warnwesten bereit.